Tarifvertrag bauhauptgewerbe ost

  • Posted on: August 4, 2020
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Schließlich enthalten viele Tarifverträge (z. B. im Bank-, Druck- und Metallbau) eine Öffnungsklausel für eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Diese Öffnungsklauseln sind immer mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden. So ist beispielsweise eine Bankgesellschaft in der Lage, ihre Wochenarbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von 39 auf 31 Stunden ohne Lohnausgleich zu reduzieren, und muss im Gegenzug während der Dauer, in der die Öffnungsklausel in Anspruch ist, auf Entlassungen verzichten. Branchenvereinbarungen werden in der Regel auf regionaler und nicht auf nationaler Ebene ausgehandelt. Infolgedessen gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Regionen. Die Hauptelemente der Abkommen, insbesondere die Höhe der Lohnerhöhung, werden jedoch in der Regel in allen Regionen gleich sein. Die größte Ausnahme bildet die ehemalige DDR, wo die ausgehandelten Löhne und/oder Bedingungen in einigen Branchen immer noch schlechter sind als in der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland, obwohl sich die Lücke im Laufe der Zeit geschlossen hat. Die Lohnspezialisten des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialinstituts (WSI), das die Entwicklungen regelmäßig beobachtet, schätzen, dass Ende 2017 das durchschnittliche Niveau der ausgehandelten Tarife im Osten 97,5 % der im Westen lag. Obwohl es einige Branchen gab, wie das Bankwesen oder den Druck, in denen es keinen Unterschied gab, gab es andere, in denen der Unterschied immer noch beträchtlich war.

Ein Beispiel hierfür sind die Vereinbarungen für Hotels und Gaststätten, bei denen der Hauptsatz in der Vereinbarung für Sachsen (Ost) nur 77,7 % des entsprechenden Satzes in der Vereinbarung für Bayern (West) betrug. [3] Seit Anfang der 1990er Jahre stehen die Tarifverhandlungen auf Branchenebene zunehmend unter dem Druck der Arbeitgeber, die unternehmensspezifischere Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Als Reaktion darauf haben die Sozialpartner in den letzten Jahren immer mehr “Öffnungsklauseln” in Branchentarifverträgen geschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften. Durch die Anwendung einer Öffnungsklausel sind einige Unternehmen in der Lage, bis zu einem gewissen Grad von kollektiv vereinbarten Standards abzuweichen. Insgesamt führen Öffnungsklauseln zu einer weiteren Dezentralisierung der Tarifverhandlungen, die langfristig die Grundlagen des traditionellen deutschen Verhandlungssystems in Frage stellen könnte. Ein immer häufigeres Instrument bei der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Einführung eines “Arbeitszeitkorridors”, wie er in der Chemie- oder Textil- und Bekleidungsindustrie vereinbart wurde. Auf der Grundlage der kollektiv vereinbarten Arbeitszeit ermöglicht eine Öffnungsklausel den Unternehmen, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen zu verlängern oder zu verkürzen. Es gibt zwei rechtliche Mechanismen, um die Ergebnisse von Tarifverträgen über die Unterzeichnerparteien hinaus auf alle Arbeitgeber in einer Branche auszudehnen, obwohl sich die Regeln dafür in den letzten Jahren erheblich geändert haben, wobei der ursprüngliche Verlängerungsmechanismus fast vollständig ersetzt wurde.